Justizvollzug - Vorschläge zur Behebung von Sicherheitsdefiziten

Bundesamt für Justiz publiziert den Bericht zur Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats "Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern"

Aufgrund einer Analyse des Straf- und Massnahmenvollzugs bei gefährlichen Straftätern schlägt eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Justiz (BJ) und der Kantone verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Insbesondere könnte mit der Schaffung einer Aufsichtsmassnahme verhindert werden, dass in Einzelfällen am Ende der Sanktion nach wie vor gefährliche Personen ohne Vorbereitung, Betreuung und Auflagen freigelassen werden.

 

 

Hier geht's zum Bericht des BJ

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