Polizei

In der Schweiz liegt die Polizeihoheit bei den Kantonen. Sie sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für die Strafverfolgung verantwortlich. Einige Kantone haben einen Teil ihrer Aufgaben an Städte und Gemeinden delegiert.

Die Polizeikorps von Kantonen, Städten und Gemeinden umfassen insgesamt 19 000 vereidigte Polizistinnen und Polizisten (Stand per 1.1.2022).

Der Bund hat nur beschränkte sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz seiner Gebäude und Personen, dem Zoll oder dem öffentlichen Verkehr. Zudem ist er für die Strafverfolgung bei einigen Straftatbeständen zuständig. Dazu gehören das organisierte Verbrechen, die Terrorismusfinanzierung und komplexe Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Weil die Kriminalität häufig Grenzen überschreitet, gewinnt die interkantonale Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden an Bedeutung. Sie wird auf politischer Stufe von der KKJPD und auf operativer Stufe von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) wahrgenommen. Auf Ebene der Städte und Gemeinden sind es die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD) und die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP).

Die KKJPD will die interkantonale Polizeizusammenarbeit stärken und Synergien nutzen. Dazu hat sie die öffentlich-rechtliche Körperschaft «Polizeitechnik und -informatik (PTI) Schweiz» gebildet. Diese soll für die Polizeibehörden von Bund und Kantonen gemeinsame Beschaffungen in den Bereichen IT und Technik durchführen. Zudem wurde die polizeiliche Grundausbildung vereinheitlicht und ein Konkordat zur Bekämpfung des Hooliganismus verabschiedet.

Zur polizeilichen Bewältigung von Grossereignissen wie dem jährlichen Weltwirtschaftsforum WEF in Davos oder Demonstrationen und Sportgrossanlässen mit Gewaltpotenzial besteht eine Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze, nach der sich die Kantone bei Bedarf gegenseitig Hilfe leisten. Reicht dies nicht aus, kann die KKJPD beim Bundesrat die Unterstützung der Armee anfordern.

Die wichtigsten Partner der Polizei im Sicherheitsverbund Schweiz sind fedpol, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und die Militärpolizei.

Justiz

Die Zuständigkeit der kantonalen Justizdirektoren ist aus Gründen der Gewaltenteilung auf Fragen der Justizverwaltung und des Justizvollzugs (siehe Straf- und Massnahmenvollzug) beschränkt.        

Die Rechtsprechung steht den Gerichten zu, die diese Aufgabe unabhängig und frei von Weisungsbefugnissen der Justizdirektoren wahrnehmen.

Aufgabe der Justizverwaltung ist es, den Gerichten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die für ein effizientes Arbeiten notwendig sind: personelle und finanzielle Ressourcen, Infrastruktur, Informations- und Kommunikationstechnologie, Datenbanken. Ein Teil der Kantone hat diese Aufgaben zur selbständigen Erledigung an die Gerichte übertragen.

Die KKJPD führt im Übrigen das Programm HIS zur Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz. Mit dem Projekt Justitia 4.0 wird der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren vorangetrieben. Bis 2026 sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können.

Migration

Migration ist eine typische Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Sie umfasst den Ausländerbereich und den Asylbereich. Während der Bund für die Gesetzgebung weitestgehend alleine zuständig ist, unterscheiden sich die Kompetenzen im Vollzug je nach Aufenthaltstypus.

Im Bereich der regulären Zuwanderung gilt heute das duale Zulassungssystem. Personen aus dem EU-Raum können im Rahmen der Personenfreizügigkeit in der Schweiz eine Stelle annehmen und zusammen mit ihrer Familie Wohnsitz nehmen. Für die Bewilligungserteilung sind jeweils die Kantone zuständig. Personen aus Staaten ausserhalb der EU (sogenannte Drittstaatsangehörige) können nur im Rahmen von Kontingenten und unter speziellen Voraussetzungen zugelassen werden. Auch hier erteilen die Kantone die Bewilligung, der Bund muss aber seine Zustimmung geben.

Für die Kontrolle der Rechtmässigkeit des Aufenthalts und die Wegweisung von irregulär anwesenden Personen sind die Kantone zuständig. Sie weisen diese weg und setzen die Wegweisung nötigenfalls mit Zwangsmassnahmen durch.

Im Asylbereich ist der Bund für die Durchführung der Verfahren und damit auch für den Entscheid über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus zuständig. Die Kantone sorgen für die Unterbringung und Betreuung der Betroffenen, organisieren die Rückkehr der Abgewiesenen und sind für die Gewährung von Nothilfe für Ausreisepflichtige zuständig.

Auf interkantonaler Ebene ist die KKJPD für Fragen zur Regelung des Aufenthaltes und zum Vollzug von Wegweisungen zuständig. Sie beschäftigt sich auch mit Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Migration. Für Fragen der materiellen Hilfe für Ausländer und Asylsuchende (Sozialhilfe, Unterbringung und Betreuung sowie Nothilfe) ist die Sozialdirektorenkonferenz (SODK), und für den Bereich Integration die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zuständig.

Straf- und Massnahmenvollzug

Der schweizerische Straf- und Massnahmenvollzug befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sühne und Sicherheit und der moralischen und rechtlichen Verpflichtung, Straftäter menschlich zu behandeln und im Hinblick auf das Ende ihrer Strafe auf ein deliktfreies Leben vorzubereiten. Die KKJPD arbeitet in diesem Spannungsfeld auf eine Verstärkung der interkantonalen Kooperation hin.

Während der Bund für die Strafgesetzgebung zuständig ist, sind die Kantone für die Regelung und den Vollzug der Strafen und Massnahmen verantwortlich. Sie haben sich in drei Konkordaten organisiert, die in ihrem jeweiligen Gebiet für einen gewissen Grad an Harmonisierung, gemeinsamer Steuerung und einen gebündelten Einsatz der Mittel sorgen.

Als gesamtschweizerisches Organ sorgt die Justizvollzugskommission (JuvKo) als ständige Kommission der KKJPD für den Austausch, die Koordination und eine gewisse Harmonisierung unter den Konkordaten.

Auf operativer Ebene sorgt das von Bund und KKJPD getragene Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) für einheitliche Standards und Inhalte bei der Ausbildung.

Im November 2014 hat die KKJPD darüberhinaus gemeinsame Grundlagen für den schweizerischen Sanktionenvollzug verabschiedet.

Grundlagen für den schweizerischen Sanktionenvollzug (pdf)

Strafverfolgung

Die Strafverfolgung für Erwachsene liegt in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften. Sie führen gestützt auf die Ermittlungen der Polizei die Strafverfahren, klagen mutmassliche Täterinnen und Täter an und vertreten den Staat bei Verfahren vor Gericht. Einige Kantone haben für bestimmte Deliktsformen wie Gewaltdelikte, Wirtschafts- oder Betäubungsmitteldelikte spezialisierte Staatsanwaltschaften geschaffen. Beaufsichtigt werden sie in fachlicher Hinsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften und auf politischer Ebene durch die kantonalen Justizdirektorinnen und –direktoren. Die KKJPD führt mit der Strafrechtkommission (SRK) ein ständiges Gremium, das sich mit strategischen und politischen Fragen im Bereich der Strafverfolgung befasst.

Für jugendliche Täter bestehen Jugendanwaltschaften. Sie führen die Strafverfahren gegen Angeschuldigte, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren.

Für die Verfahren des Bundes ist die Bundesanwaltschaft zuständig.

Strassenverkehr

Gestützt auf Bundesverfassung und Nationalstrassengesetz kann die Bundesversammlung Strassen "von gesamtschweizerischer Bedeutung" zu Nationalstrassen erklären, welche in die Verantwortung des Bundes fallen. Derzeit misst das Nationalstrassennetz rund 1'800 Kilometer.

Für die Erstellung, den Betrieb und die Verkehrssicherheit der restlichen Strassen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. In der interkantonalen Zusammenarbeit stellen sich vor allem Fragen bei kantonsgrenzübergreifenden Themen wie beispielsweise der Begleitung von Schwer- oder Gefahrenguttransportbegleitungen.

Menschenrechte

Wie stark darf die Freiheit eingeschränkt werden, um die Sicherheit zu wahren? Wieviel Sicherheit ist notwendig, damit die Freiheit gewahrt bleibt? Die Kantone sehen sich bei der Wahrnehmung ihrer polizeilichen Aufgaben und beim Vollzug des Straf- und Massnahmenrechts unablässig mit dieser Grundfrage konfrontiert.

Die Bundesverfassung, die kantonalen Verfassungen, aber auch eine Reihe von internationalen Verträgen und Konventionen (EMRK, UNO-Pakt II, Anti-Folterkonvention) garantieren die Rechte von Personen in Haft, während des Gerichtsverfahrens oder bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen durch die Polizei. Die Kantone sorgen durch einheitliche Vorgaben bei der Ausbildung des Polizei- und Strafvollzugspersonals sowie mit Richtlinien und Empfehlungen für die Einhaltung der grundrechtlichen Vorgaben.

Diverse internationale Abkommen sehen die periodische Prüfung der Schweiz durch internationale Gremien vor. Im Rahmen dieser Prüfungen werden auch die kantonalen Institutionen und Praktiken regelmässig hinterfragt und auf ihre Menschenrechtskonformität hin geprüft. Die KKJPD ist hier Ansprechpartnerin für Fragen, welche die Polizei und den Justizvollzug betreffen.

Zudem engagiert sich die KKJPD bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Gemeinsam mit der SODK ist die KKJPD für die interkantonale Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständig. Mit der Koordination der interkantonalen Massnahmen wurde die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) mandatiert.

Jugendschutz

Mit dem Jugendschutz befasst sich für die KKJPD hauptsächlich die Schweizerische Kriminalprävention SKP. Im Fokus stehen dabei Fragestellungen, die mit der Verbreitung von Computern und Smartphones unter Kindern und Jugendlichen zusammenhängen. Mit ihrer Benutzung – insbesondere in Chatrooms oder in sozialen Netzwerken – sind neue Deliktformen wie Grooming, Sexting oder Cyber-Mobbing entstanden.

Pädosexuelle missbrauchen die neuen Kommunikationsformen für die Kontaktsuche zu Minderjährigen. Zur effizienten Bekämpfung dieser digitalen Kriminalitätsform setzt das Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung (NEDIK) einen inhaltlichen Schwerpunkt in diesem Bereich. Sie koordiniert das Peer-to-Peer-Monitoring sowie die verdeckten verdachtsunabhängigen Fahndungen der Kantone im digitalen Raum.

Im Bereich Jugendschutz in den Medien beteiligt sich die KKJPD an einem Programm des Bundesamtes für Sozialversicherung. Der Bund verfolgt gemeinsam mit den tragenden Programmpartnern die Vision, dass alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Erziehungspersonen in der Lage sind, kompetent mit den Chancen und Gefahren von audiovisuellen, elektronischen und interaktiven Medien umzugehen.

Die KKJPD hat zudem zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und den Branchenverbänden ProCinema und Schweizerischer Videoverband SVV per 1. Januar 2013 die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film gegründet. Sie hat die Aufgabe, die Altersbeschränkungen für den Kauf oder Konsum von audiovisuellen Medien und Kinofilmen für die ganze Schweiz festzulegen.

Des Weiteren setzt sich die KKJPD für den Kinder- und Jugendschutz im Rahmen der Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) ein.

Private Sicherheitsunternehmen

Die Sicherheitsbedürfnisse von Öffentlichkeit und Wirtschaft nehmen zu. Gleichzeitig erhöhen sich der Umfang und die Komplexität von Sicherheitsaufgaben. Die öffentliche Hand konzentriert sich deshalb auf jene Bereiche, in denen es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, die nicht an Private delegiert werden können. Die übrigen Aufgaben im Bereich der Sicherheit werden weitgehend von privaten Sicherheitsunternehmen wahrgenommen. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird deshalb zunehmend mit den Angehörigen privater Sicherheitsdienste konfrontiert.

Angehörige privater Sicherheitsunternehmen nehmen im öffentlichen und im halböffentlichen Raum unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:

  • Bewachung von Gebäuden und Personen;
  • Durchsuchen von Personen und Effekten bei öffentlichen Anlässen;
  • Aufsichts- und Ordnungsdienste bei Konzerten und Sportveranstaltungen;
  • Ausstellen von Parkbussen;
  • Kontrollen im öffentlichen Verkehr;
  • Durchführung von Gefangenentransporten;
  • bewaffnete Begleitung von Werttransporten;
  • Ladendetektivdienste und Diebstahlkontrollen;
  • Patrouillendienste in der Öffentlichkeit.

Bei diesen Tätigkeiten sind private Sicherheitsdienste teilweise mit Schusswaffen oder Schlagstöcken bewaffnet oder sie führen Hunde mit. Die Öffentlichkeit darf erwarten, dass Angehörige von Sicherheitsfirmen, die derart sensible Tätigkeiten ausüben, ihren Anforderungen gewachsen sind und sich angemessen verhalten.

In der Westschweiz besteht deshalb ein Konkordat der Conference latine des directrices et directeurs de justice et police (CLDJP), das die Zulassung privater Sicherheitsunternehmen regelt und dem die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis angehören.

Die KKJPD hat ein Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) angestrebt, das eine schweizweit einheitliche Regelung der Voraussetzungen und der Ausbildung für private Sicherheitsagenten vorsah. Weil diverse grosse und mittelgrosse Kantone dem Konkordat nicht beigetreten sind und für ausserkantonale Gesuche gemäss Binnenmarktgesetz keine Gebühren verlangt werden dürfen, sind bis Ende 2020 sechs der zehn Mitgliederkantone wieder aus dem Konkordat ausgetreten. Es wird deshalb Ende 2021 aufgelöst.

Auch die Bemühungen zur Schaffung eines Bundesgesetzes über private Sicherheitsdienstleistungen im Eidgenössischen Parlament sind in der Wintersession 2019 gescheitert. Eine schweizweit harmonisierte Lösung ist dadurch wieder in weite Ferne gerückt.

Organisierte Kriminalität

Die organisierte Kriminalität nutzt alle Betätigungsfelder mit hohen Gewinnspannen. Die bedeutendsten Bereiche sind der Menschenhandel und Menschenschmuggel, der Drogenhandel, der illegale Waffenhandel und die Geldwäscherei. Für deren Bekämpfung sind im Normalfall die kantonalen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften zuständig. Für besonders komplexe Fälle mit interkantonalen und internationalen Zusammenhängen in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität wurden den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft und fedpol) im Jahr 2002 Ermittlungs- und Strafverfolgungskompetenzen übertragen.

Für die KKJPD befasst sich die Strafrechtskommission mit den politischen Fragestellungen und Koordinationsaufgaben, die mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verbunden sind.

Hooliganismus

Die Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen ist ein Phänomen, das in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen hat. Die Gewalt geht heute meist nicht mehr von klassischen Hooligans, sondern von einer neuen, gewaltbereiten Szene aus, die weniger Interesse am Sport als an der Gewalt selbst zeigt. Sie vermischt sich oft mit den Ultrabewegungen, ist jedoch nicht identisch mit ihnen.

Um Gewalt zu verhindern, sind in der Schweiz jedes Wochenende hunderte von Polizistinnen und Polizisten und von Angehörigen privater Sicherheitsunternehmen an Sportveranstaltungen im Einsatz.

Die KKJPD hat im November 2007 mit dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen reagiert, dem alle 26 Kantone beigetreten sind.

Nach negativen Entwicklungen in den Folgejahren wurde das Konkordat am 2. Februar 2012 verschärft. Der revidierten Fassung sind alle Kantone ausser BL und BS beigetreten. Es enthält Massnahem wie Rayonverbote, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkungen und Polizeigewahrsam. Ziel ist es, die darin registrierten gewalttätigen Fans vom Umfeld der Stadien fernzuhalten.

Die Behörden haben mit der Bewilligungspflicht für Sportanlässe der höchsten Ligen auch die Möglichkeit, den Veranstaltern Auflagen zu machen. Sie können bauliche und technische Massnahmen in den Stadien, den Einsatz privater Sicherheitskräfte, die Stadionordnung, den Alkoholverkauf, die Zutrittskontrollen oder die An- und Rückreise der Gästefans betreffen.

Die KKJPD arbeitet bei der Bekämpfung der Gewalt eng mit den Verbänden und Ligen, mit den Vereinen, mit fedpol, den Strafverfolgungsbehörden, den Transportunternehmen, den Stadionbetreibern und den Fanorganisationen zusammen. Im Rahmen der Polizeilichen Koordinationsplattform Sport (PKPS), die bei der Kantonspolizei Freiburg angesiedelt ist, wird ein Gesamtschweizerisches Lagebild Sport betrieben.

Am 30. Juni 2016 haben die Bewilligungsbehörden für die Klubs der Swiss Football League (SFL) und die SFL gemeinsame Empfehlungen zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats erlassen. Im Vordergrund steht eine verstärkte Beweissicherung, um gewalttätige Personen zu identifizieren und zu sanktionieren.

An Stelle der bisherigen Jahresereignislisten werden seit 2019 jeweils Mitte Jahr im Rahmen des Gesamtschweizerischen Lagebilds Sport (GSLS) eine Sportveranstaltungsliste veröffentlicht, welche auf standardisierten Berichterstattungen von Polizei und Klubs beruht und eine Würdigung der Ereignisse anhand eines Ampelsystems beinhaltet.

In einer Medienkonferenz vom 5. Juli 2019 stellten KKJPD und die Swiss Football League nach schwerwiegenden Ereignissen im Frühjahr 2019 gemeinsam die folgenden Massnahmen vor, um die Sicherheit im Umfeld der Fussballspiele zu verbessern :

  1. Rasches und konsequentes Aussprechen von Stadionverboten durch die Klubs und die Swiss Football League.
  2. Intensivierung und Standardisierung der Prozesse zur Identifizierung und Sanktionierung von Gewalttätern auf der Prozesskette Klub – Polizei – Staatsanwaltschaft – Gericht.
  3. Schaffung einer Konferenz der Sicherheitspolizeichefs zur Koordination der Einsätze der polizeilichen Ordnungsdienste.
  4. Auslösen des HOOLI-Alarms bei schwerwiegenden Ereignissen.
  5. Vermehrte Anwendung von Meldeauflagen
  6. Evaluation der Möglichkeit, Matchbesucher an den Stadioneingängen zu identifizieren, personalisierte Tickets einzuführen oder einen Abgleich zwischen Identitätsausweis und Hooligan-Datenbank vorzunehmen.
Menschenhandel und Menschenschmuggel

Als Menschenhandel bezeichnet Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches das Handel treiben mit Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder des Organhandels.

Als Menschenschmuggel wird die Beihilfe zur rechtswidrigen Einreise, zum rechtswidrigen Aufenthalt oder zur rechtswidrigen Ausreise einer Person verstanden. Der Menschenschmuggel wird durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) unter Strafe gestellt.

Für die Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel und Menschenschmuggel liegen die Kompetenzen grundsätzlich bei den Kantonen. Wenn die Taten zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen worden sind und es keinen eindeutigen Schwerpunkt in einem Kanton gibt, ist der Bund zuständig.

Die Zusammenarbeit von Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Opferhilfestellen und Nichtregierungsorganisationen ist bei der Bekämpfung des Menschenhandels zentral. Die Fachstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel (FSMM) im Bundesamt für Polizei  stellt die Vernetzung zwischen allen involvierten Stellen sicher und erarbeitet Instrumente und Strategien gegen diese Kriminalitätsformen. In den grossen, urbanen Kantonen existieren Runde Tische gegen Menschenhandel, welche die Koordination sicherstellen.

Die Bekämpfung des Menschenhandels stellt eine Herausforderung dar, weil es sich meist um organisierte Kriminalität mit vielen Beteiligten in mehreren Ländern und Kantonen handelt und die Opfer oft Angst haben, mit den Behörden zu kooperieren.

Die KKJPD hat die Kantone in der Herbstversammlung 2011 aufgefordert, die Umsetzung von fünf Empfehlungen der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) zu prüfen, soweit sie nicht schon umgesetzt sind. Sie umfassen die Gründung von Runden Tischen, die Bezeichnung einer zentralen Kontaktstelle, regelmässige Aus- und Weiterbildungen, zusätzliche Mittel für Opferhilfestellen und die Berücksichtigung der besonderen Situation von Opfern bei der Erteilung von Bedenkfristen und Aufenthaltsbewilligungen.

Zivilstandswesen

Der Vollzug des Zivilstandswesens und die damit zusammenhängende Beurkundung des Personenstandes obliegt den Kantonen. Sie bestellen die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst und organisieren territoriale Zivilstandskreise, welche durch Zivilstandsämter geführt sind. Die Zivilstandsämter umfassen eine oder mehrere Gemeinden und können kantonal oder kommunal geführt werden. In einer globalisierten Weltgemeinschaft ist die Bedeutung eines koordinierten Vollzugs des Zivilstandsdienstes, über die Kantonsgrenzen hinweg, von zentraler Bedeutung.

Die Personendaten einer Person dienen der persönlichen Identifikation sowie dem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft. Nebst dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt gehört das nachgewiesene Staatsvolk zu einer der Grundsäulen eines Staatsgebildes.

Der Begriff des Personenstandes umfasst neben den in direktem Zusammenhang mit einer Person stehenden Ereignissen über den Zivilstand (wie Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod etc.), Angaben über den Personen- und Familienstand einer Person (wie Mündigkeit, Abstammung, Verhältnis zum Ehegatten oder Partner und zu Kindern sowie Name und Staatsangehörigkeit). In der Schweiz gilt die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde (Bürgerrecht) ebenfalls als Element des Personenstandes.

Die Eintragung der Personendaten im Personenstandsregister, die Vorbereitung der Eheschliessung und die Trauung, das Vorverfahren und die Eintragung der Partnerschaft sowie die Beurkundung einer Kindesanerkennung, die Namensänderung usw. fallen ausschliesslich in die Zuständigkeit der Zivilstandsämter. Die kantonalen Aufsichtsbehörden überwachen den rechtmässigen Betrieb der Zivilstandsämter und wirken in ausgewählten Gebieten im Vorfeld der Beurkundung, bspw. durch Eintragungsverfügungen mit.

Die KKJPD vertritt das Zivilstandswesen in politischen Fragestellungen gegenüber den Bundesbehörden, insbesondere gegenüber dem EJPD. Sie arbeitet dabei eng mit der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) zusammen, welche als Fachkonferenz die fachliche Interessenwahrung auf operativer Ebene wahrnimmt. Dazu gehören u.a. die Harmonisierung der Rechtsanwendung, die Interessenwahrung in fachrechtlicher und registertechnischer Sicht (Informatisiertes Standesregister Infostar), die Aus- und Weiterbildung der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst und der Betrieb von praxisleitenden Grundlagen für die Beurkundung des Personenstandes im internationalen Zusammenhang.